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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Vechta e.V. findest du hier .
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Schwimmen lernen, über sich hinauswachsen und gemeinsam eine tolle Zeit erleben – das ist die DLRG Vechta. Mit über 500 Mitgliedern sind wir eine starke und lebendige Gemeinschaft, in der das Miteinander im Mittelpunkt steht.
Unsere wöchentlichen Trainingsstunden im Hallenbad des Gymnasium Antonianum Vechta (GAV) bieten Dir die perfekte Möglichkeit, Deine Schwimmfähigkeiten kontinuierlich auszubauen – vom ersten Jugendschwimmabzeichen in Bronze bis hin zum ausgebildeten Rettungsschwimmer.
Die Mitgliedschaft ist aus versicherungstechnischen Gründen die Voraussetzung für die Teilnahme an unserem Trainingsbetrieb. Damit Dein Start im Hallenbad reibungslos klappt, halte Dich bitte an diese drei einfachen Schritte:
Qualifiziertes Training: Unser engagiertes Ausbilder-Team begleitet Dich jede Woche im GAV-Hallenbad, verbessert Deinen Schwimmstil und trainiert Deine Ausdauer.
Mehr als nur Sport: Als Mitglied bist Du Teil unserer aktiven DLRG-Jugend. Freu Dich auf Zeltlager, gemeinsame Kinotage, Weihnachtsbacken und jede mega coole Aktion abseits des Beckenrands.
Sicherheit im Fokus: Mit jedem Abzeichen, das Du bei uns machst, gewinnst Du ein großes Stück Sicherheit im Wasser – für Dich selbst und für andere.
Du möchtest uns unterstützen, ohne selbst aktiv am Training teilzunehmen? Auch als passives Mitglied oder Förderer leistet Du mit Deinem Mitgliedsbeitrag einen unschätzbaren Beitrag für die Schwimmausbildung in Vechta.
Die DLRG Vechta e. V. ist ein selbständiger, gemeinnütziger Verein.
Wer kann Mitglied werden? Mitglied werden kann jede natürliche Person. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter notwendig.
Firmenmitgliedschaft: Auch Unternehmen und Betriebe können durch eine Firmenmitgliedschaft ihre Verbundenheit mit der DLRG Vechta hervorragend zum Ausdruck bringen und unsere ehrenamtliche Arbeit vor Ort unterstützen.
Pflichten: Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags sowie zur Einhaltung der Vereinssatzung. Weitere Verpflichtungen existieren nicht.
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