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Ausbildung

DLRG OG Vechta setzt Übungsbetrieb fort

Veröffentlicht: 01.12.2021
Autor: Frank Preuß

Die ab 01.12.2021 mit der Warnstufe 2 in Niedersachsen geltenden Regelungen müsse berücksichtigt werden

Liebe Vereinsmitglieder,

ab dem 1. Dezember gelten neue Corona-Beschränkungen. Übersichten der Landesregierung sind als Anhang beigefügt. Die 2G plus Regelung erfordert u.a. ein negatives Testergebnis für alle ab 18 Jahren (für unter 18 Jahre gilt weiterhin die G3 Regel),  nicht älter als 24 Stunden. Dieses ist vor Betreten der Halle unaufgefordert vorzuzeigen und wird in der Liste zur Kontaktnachverfolgung dokumentiert. Einen beaufsichtigten Test durch die Übungsleiter direkt vor einer Trainingseinheit können wir leider nicht anbieten. Wir verweisen auf die vielfältigen  Angebote der hiesigen Teststellen sowie auf die Möglichkeit der bestätigten Testung durch den Arbeitgeber. Wir appellieren deshalb an alle Mitglieder nur dann das Vereinsangebot anzunehmen, wenn alle Voraussetzungen (geimpft bzw. genesen und getestet) vorliegen. Alle weiteren Anforderungen werden durch die Veröffentlichung des Landkreises erläutert. Wir versuchen unter Einhaltung der vorstehenden Möglichkeiten unseren Übungsbetrieb- und Ausbildungsbetrieb (auch Kurse) aufrechtzuerhalten. Kurzfristige Anpassungen/Änderungen sind natürlich jederzeit möglich. Unabhängig davon erfolgt an dieser Stelle schon der Hinweis, dass in den Weihnachtsferien keine Schwimmstunden stattfinden.

Zu dieser Entscheidung haben wir viele Meinungen eingeholt, eine deutliche Mehrheit ist für die Fortsetzung der Trainingseinheiten.  Es gibt sowohl für die "Fortsetzung" als auch für die "Schließung" Argumente. Vergleiche mit anderen Ortsgruppen hinken etwas, seien es die Anzahl der Übungsleiter, des dort stattfindenden Ausbildungsbetriebes - es ist schon ein Unterschied, ob ich Nichtschwimmerkurse oder einen normalen Übungsbetrieb durchführe - und der jeweiligen Hallengröße und Auslastung. Nach diesen "Für und wider" haben wir uns dann entschlossen, vorerst weiter zu machen. Hoffen wir alle, dass lachende Kinderaugen, tobende Kinder oder das Angebot "Rettungsschwimmkurse" die richtige Entscheidung waren. M.J.

 


Landkreis Vechta:  

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund der aktuellen Lage (Inzidenzwert über 100 sowie Hospitalisierungsrate über 6) tritt am 01.12.2021 die Warnstufe 2 in Kraft.

Dies zieht auch für Sie in der Sportausübung weitere Verschärfungen mit sich.

 

Neben den sowieso schon geltenden Abstands- und Hygieneregeln ist im Rahmen der Warnstufe 2 folgendes zu beachten:

 

  • das Einhalten der „2Gplus“-Regelung. Dementsprechend müssen alle Teilnehmer und Trainer ihren Impf-/Genesenenstatus sowie einen negativen Testnachweis vorzeigen. Ausgenommen davon sind Personen unter 18 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest, wobei letztere einen negativen Test vorweisen müssen.
  • das Tragen einer Maske des Schutzniveaus FFP2, KN95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus im gesamten Gebäude (somit auch der Umkleidekabine) außer während des Sporttreibens.

 

Die Kontrolle der 2Gplus-Regelung hat vor Betreten des Gebäudes der Sport-/Schwimmhalle zu erfolgen.

Die Kontrolle und Einhaltung der Regelung obliegt Ihrer Verantwortung. Ich behalte mir jedoch stichprobenartige Kontrollen vor, sodass ich um eine entsprechende Dokumentation zur Einhaltung der 2Gplus-Regelung mittels Liste oder ähnlichem bitte.

 

Zur Unterstützung habe ich Ihnen einige Schaubilder zur Umsetzung der Maßnahmen des Landes Niedersachsen angefügt.

 

Mir ist durchaus bewusst, dass diese zusätzlichen Maßnahmen Ihre Trainingseinheiten weiter erschweren. Auf Grund der gesetzlichen Lage habe ich jedoch keine andere Alternative.

 

Sollten Sie aus Vorsichtsmaßnahmen oder sonstigen Gründen Ihren Trainingsbetrieb in der Sport- oder Schwimmhalle vorerst einstellen wollen, bitte ich um Rückmeldung bis zum 03.12.2021.

Erforderliche Nutzungsgebühren im Bereich der Schwimmhallennutzung werden ab dem Zeitpunkt Ihrer Mitteilung nicht mehr erhoben.

 

Wie bisher bleiben Ihnen auch bei zeitweiser Trainingspause Ihre aktuellen Nutzungszeiten erhalten. Sie haben keinen Nachteil durch eine Pausierung.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und stehen für Fragen selbstverständlich zur Verfügung.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Nachgang zu meiner unten stehenden E-Mail möchte ich auf Grund einzelner Nachfragen darauf hinweisen, dass im Rahmen der Testpflicht ein Selbsttest, der zu Hause durchgeführt wurde, nicht ausreichend ist.

Für die Testung gilt § 7 der Corona-Verordnung und somit folgende Testmöglichkeiten:

  • PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig
  • Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig à hier besteht die Möglichkeit den Selbsttest unter Aufsicht des Trainingspersonals durchzuführen
  • PCR-Test maximal 48 Stunden gültig

 

Sofern Vereinsmitglieder eine Bescheinigung des Arbeitsgebers über ein negatives Testergebnis haben, kann auch diese für 24 Stunden verwendet werden.

 

Des Weiteren bitte ich, sofern Sie aktuell auf Trainingsstunden verzichten sollten, vor einer möglichen Wiederaufnahme im kommenden Jahr sich vorab bei Herrn Kallage oder mir zu melden.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichem Gruß

Landkreis Vechta

Der Landrat

Im Auftrage

 

Marie-Theres Küther

 

************************************************

Landkreis Vechta

23 - Amt für Gebäudemanagement

 

Tel.: +49 4441-898-2532

Fax.: +49 4441-898-1041

 

Web:

http://www.landkreis-vechta.de

 

E-Mail:

mailto:2532@landkreis-vechta.de

mailto:liegenschaften@landkreis-vechta.de

 

Dienstgebäude:

Zimmer 294

Ravensberger Str. 20

49377 Vechta

 

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